Allgemeine Geschäftsbedingungen der 5 POINT AG für die Nutzung von teamspace

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Werke, Leistungen und Dienste, die die 5 POINT AG, Darmstadt (im Folgenden: Anbieter) bezüglich der von ihr entwickelten teamspace-Software entgeltlich oder unentgeltlich gegenüber Nutzern erbringt. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen haben keine Geltung, sofern der Anbieter sich mit diesen nicht schriftlich einverstanden erklärt.

2. Geschäftsgegenstand

Der Anbieter stellt allen Internetnutzern im Rahmen der folgenden Geschäftsbedingungen seine teamspace-Software und die hiermit verbundenen weiteren Leistungen zur Verfügung. teamspace dient dem Austausch von Ideen und dem Arbeiten in Gruppen unabhängig von Thematik, Zeit und Standort der Beteiligten.

Um diese Zwecke verfolgen zu können, bietet teamspace den Nutzern die Möglichkeit, Teams zu gründen und innerhalb dieser Teams zu arbeiten. Im Einzelnen bietet teamspace folgende technische Möglichkeiten:

  • Kalender- und Terminplanung
  • Kontakt- und Adressverwaltung
  • Dateiablage
  • Aufwands- und Zeiterfassung
  • Chatten
  • Versenden von E-Mails und SMS
  • Unterstützung zur Problemlösung
  • Diskussionsforum
  • Innovationsforum und Ideenfindung
  • Aufgabenplanung und -koordination


3. Nutzungsberechtigung / Preise

Die Internet-Nutzung von teamspace und Eröffnung eines Teams hierunter ist grundsätzlich jedem gestattet. Der Anbieter unterscheidet bei der Nutzung von teamspace zwischen unentgeltlicher und entgeltlicher Nutzung. Kostenfrei ist die Nutzung von teamspace zu Testzwecken im Rahmen folgender Parameter:

  • Nutzungsdauer: maximal 30 Tage
  • Anzahl der Mitglieder: unbegrenzt
  • Größe der Dateiablage: maximal 20 MB

Die Nutzung von teamspace durch lizenzierte Teams unterliegt folgenden Rahmenbedingungen:

I. teamspace Standard

  • Nutzungsdauer: ab 1 Monat
  • Größe der Dateiablage: ab 1 GB
  • Service & Support
  • Webhosting mit beliebig viel Transfervolumen
  • Sicheres Arbeiten durch SSL-Verschlüsselung
  • Tägliches Backup

II. teamspace light

  • Nutzungsdauer: ab 1 Monat
  • Ohne Dateispeicher
  • Service & Support
  • Webhosting mit beliebig viel Transfervolumen
  • Sicheres Arbeiten durch SSL-Verschlüsselung
  • Tägliches Backup

Entsprechend der Größe und des benötigten Umfangs des Teams, wird dazu die Anzahl der Teammitglieder individuell ausgewählt.

Durch den Erwerb von Erweiterungen können Teams jederzeit um jeweils weitere einzelne Mitglieder und weitere GB Speicherplatz vergrößert werden. Die Freischaltung für ein entgeltpflichtiges Team erfolgt sofort nach der Lizenzierung bzw. Gründung des Teams. Das Entgelt für die gewählte Nutzungsdauer wird vom Tage der Freischaltung an berechnet. Sinkt der Umfang der Nutzung im Verlauf des jeweiligen Zeitraums unter die vorab in Erweiterungen gesetzte Grenze an Mitgliedern und Speicherplatz, so ist eine Rückerstattung der Gebühren für den laufenden Lizenzvertrag ausgeschlossen.

Vertragspartner und Verantwortlicher für das gesamte Team, die von ihm verbreiteten Inhalte und die Einhaltung dieser Geschäftsbedingungen durch alle Teammitglieder ist der jeweilige Teamgründer, der sich bei Nutzungsbeginn mittels des Anmeldeformulars anzumelden hat. Mit Absendung der Anmeldung kommt der Vertrag zustande, wenn der Anbieter diese nicht unverzüglich zurückweist und der Teamgründer erklärt, dass das Team diese Geschäftsbedingungen anerkennt.

Wird ein Team nicht ordnungsgemäß schriftlich bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Lizenz gekündigt, verlängert sich die Lizenz inklusive der Erweiterungen automatisch um einen weiteren Abrechnungszeitraum gleicher Länge. Erweiterungen können separat mit den gleichen Fristen wie gesamte Teams gekündigt werden. Erworbene und bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht verwendete SMS-Kontigente verfallen mit dem Ablauf des Vertrages und können weder auf andere Lizenzen angerechnet noch erstattet werden. Der Anbieter behält sich vor, spätestens einen Monat nach Beendigung des Vertragsverhältnisses den eventuell noch vorhandenen Datenbestandes eines Teams zu löschen. Er ist bemüht, dies dem Team zuvor per E-Mail anzukündigen.

Gebührenänderungen bleiben vorbehalten.


4. Art und Weise der Nutzung

Die Einstellung und Verbreitung jedweden Materials, das gegen deutsche Gesetze, insbesondere Strafgesetze, verstößt sowie die Versendung von Nachrichten oder sonstigem Material, das gegen Gesetze des jeweiligen Empfängerlandes verstößt, ist untersagt. Verletzt ein Nutzer diese Regel, wird das gesamte Team unverzüglich, ohne Vorankündigung und unter Verlust aller Daten ausgeschlossen.

Stellt der Anbieter fest, dass Teams Kettenbriefe, sowie Massen- oder Werbemails über teamspace versenden, hat er das Recht, das Team sofort zu löschen und alle gespeicherten Daten zu vernichten. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für derartige Fälle bleibt vorbehalten.

Alle Teams verpflichten sich, das Urheberrecht des Anbieters zu beachten, im Rahmen ihrer Nutzung zu sichern und keine vom Anbieter verfügbar gemachten, urheberrechtlich geschützten Informationen, Software oder sonstigen Inhalte zu vervielfältigen, zu übertragen oder anderweitig zu verbreiten.

Der Anmelder verpflichtet sich, den Anbieter von sämtlichen Schadensersatzforderungen freizustellen, die von Dritten aufgrund einer Schädigung durch ein Team in Verbindung mit der Nutzung von teamspace gegen den Anbieter erhoben werden.

Dem Anbieter ist es erlaubt, an beliebiger Stelle innerhalb der zur Verfügung gestellten Dienste und Kapazitäten einschließlich über teamspace versandter E-Mails, SMS oder sonstiger elektronischer Nachrichten Werbebanner, Sponsorbeiträge oder sonstiges eigenes und fremdes Werbematerial zu schalten.


5. Verfügbarkeit / Gewährleistung

Der Anbieter betreibt teamspace mit der gebotenen Sorgfalt und Zuverlässigkeit. Er bemüht sich um eine ständige Verfügbarkeit von teamspace. Der Nutzer anerkennt jedoch, dass bereits aus technischen Gründen und aufgrund der Abhängigkeit von äußeren Einflüssen z.B. im Rahmen der Fernmeldenetze eine ununterbrochene Verfügbarkeit von teamspace nicht realisierbar ist, weswegen kein Anspruch des Nutzers auf ständige Zugriffsmöglichkeit besteht. Lediglich vorübergehende Zugriffsbeschränkungen gewähren weder Gewährleistungsansprüche noch ein Recht zur außerordentlichen Kündigung. Über die Verhinderung des Zugriffs aufgrund der Beherrschbarkeit des Anbieters entzogener äußerer Einflüsse hinaus behält dieser sich eine zeitliche und/oder umfängliche Zugriffsbeschränkung insbesondere in folgenden Fällen vor:

  • vorübergehende Sperrung von teamspace zur Einpflege technischer Verbesserungen, Beseitigung von Fehlern und Störungen etc.
  • Neuordnung / Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten gemäß Ziffer 2. dieser Bedingungen
  • Neuordnung / Einschränkung der Kriterien zur Nutzungsberechtigung gemäß Ziffer 3. dieser Bedingungen

Im Falle dauerhafter Einschränkung der Zugriffsmöglichkeiten besteht ein Anspruch auf Minderung oder ein Recht zur außerordentlichen Kündigung nur, wenn diese Beschränkung wesentliche Rechte und Pflichten im Sinne des § 9 AGBG erfasst und dies zu einer Gefährdung des Vertragszweckes führt.

Für Schäden haftet der Anbieter nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Insbesondere übernimmt der Anbieter keinerlei Haftung für Datenverlust, Missbrauch oder jedwede sonstige Störung, soweit diese ihren Ursprung außerhalb von teamspace im Internet, im Fernmeldenetz oder sonstigen, dem Einfluss des Anbieters entzogenen Quellen hat.

Bei grob fahrlässiger Schädigung einzelner Nutzer oder eines Teams ist die Haftung für mittelbare und unmittelbare Folgeschäden einschließlich entgangenen Gewinns ausgeschlossen.


6. Widerruf / Kündigung

Dem Anmelder eines Teams steht das Recht zum Widerruf dieser Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Absendung der Anmeldung zu; die Frist wird durch rechtzeitige Absendung des Widerrufs gewahrt. Das Widerrufsrecht erlischt unabhängig vom Zeitpunkt der Anmeldung nach Eingang der Nutzungsgebühren mit Bereitstellung der Leistungen durch den Anbieter. Die ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.


7. Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Darmstadt. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, für die Nutzung von teamspace durch Kaufleute im Sinne des Handelsrechtes ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im mittelbaren oder unmittelbaren Zusammenhang mit der Nutzung von teamspace Darmstadt.


Stand: Juli 2010